OLG München – Beschluss vom 13.05.15
Zum Inhalt der Entscheidung: Eine Herstellergarantie gehört nicht zur Beschaffenheit der verkauften Sache. Ihr Fehlen ist daher kein Sachmangel. Oberlandesgericht München Beschluss vom 13.05.2015 21 U 4559/14 Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil… mehrOLG München – Beschluss vom 13.05.15
