OLG Köln – Urteil vom 27.02.07
Zum Inhalt der Entscheidung: „Das Nichtbeachten des roten Ampellichts wird wegen der damit verbundenen Gefahren für den Straßenverkehr in aller Regel als objektiv grob fahrlässig anzusehen sein. Nach den jeweiligen Umständen kann es jedoch schon… mehrOLG Köln – Urteil vom 27.02.07