VG Mainz – Beschluss vom 12.02.08
Zum Inhalt der Entscheidung: Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille ein Fahrzeug (auch ein Fahrrad) führt, begründet damit Zweifel an seiner Fahreignung. Die Fahrerlaubnisbehörde kann zur Klärung der Zweifel die Beibringung eines MPU-Gutachtens anordnen. … mehrVG Mainz – Beschluss vom 12.02.08