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Der Vollrausch nach § 323a StGB im Straßenverkehr

Der Vollrausch nach § 323a StGB kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn im Zustand schwerer Alkoholisierung eine Straftat begangen wird. Wer sich schuldunfähig trinkt und dann gewalttätig wird oder eine Verkehrsstraftat begeht, kann dennoch belangt werden. Besonders im Straßenverkehr spielen Alkoholgrenzen und strafrechtliche Folgen eine große Rolle. Erfahren Sie hier, wann ein Vollrausch strafbar ist, welche Promillegrenzen gelten und welche Verteidigungsmöglichkeiten es gibt.