OLG Hamm: Zur Fahrlässigkeit bei Hachischkonsum

Drucken

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Autofahrt unter Cannabis-Einfluss nicht automatisch fahrlässig

In seinem Beschluss vom 15.06.2012 hat das Oberlandesgericht Hamm ausgeführt, dass bei einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Cannabis nicht ohne weiteres Fahrlässigkeit angenommen werden kann. An der Erkennbarkeit der Wirkung kann es fehlen, wenn der analytische Grenzwert (dieser liegt bei THC bei 1,0 ng/ml) nur gering überschritten wird und zwischen der Einnahme des Rauschmittels und der Fahrt längere Zeit vergeht. Jedenfalls bei einem knapp einen Tag zurückliegenden Einnah­mezeitpunkt bedarf es näherer Ausführungen dazu, aufgrund welcher Um­stände sich der Betroffene hätte bewusst machen können, dass der Ha­schischkonsum nach diesem Zeitablauf noch hätte Auswirkungen haben kön­nen.