Poliscan speed

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1. Beschreibung und Funktionsweise

Das Meßsystem Poliscan speed wird von der Firma Vitronic Dr.-Ing Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH vertrieben. Es handelt sich um ein Lasermeßsystem mit LIDAR (Light Detection and Ranging).  Das Gerät sendet Lichtimpluse im Infrarotbereich aus, und zwar 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100 pro Sekunde. Der Erfassungsbereich liegt zwischen 10 und 75 Metern vor dem Gerät. Wenn ein Fahrzeug in den Meßstrahl hineinfährt startet eine Laser-Puls-Laufzeit-Messung.

Das Gerät kann mehrere Fahrspuren überwachen. Es kann in ein Meßfahrzeug eingebaut oder auf einem Stativ verwendet werden. Es kann ebenfalls als stationäres Gerät verwendet werden, hierbei wird es in eine Meßsäule integriert. In Bayern wird das stationäre System nicht verwendet, da es einer Litfaßsäule ähnlich sieht und die bayerischen Verwaltungsvorschriften zur Verkehrsüberwachung die Verwendung tarnender Mittel untersagen.

Das Gerät arbeitet nach der Inbetriebnahme automatisch. es werden Meßfotos erstellt, die zusammen mit den Meßdaten digital dokumentiert und elektronisch verschlüsselt werden. Hierdurch soll das Risiko von Manipulationen ausgeschlossen werden.

 

2. Standardisiertes Meßverfahren

Messungen mit dem Gerät Poliscan Speed wurden inzwischen von vielen Gerichten als standardisiertes Meßverfahren anerkannt.  Dies gilt jedoch nur, wenn die Meßbeamten die Voraussetzungen einer standardisierten Messung einhalten, das heißt für Messungen mit dem Poliscan Speed

Hier liegt ein Schwachpunkt dieses Meßverfahrens: Die Messwertbildung wird durch das Messgerät selbst überprüft. Wenn das Gerät Unregelmäßigkeiten feststellt, verwirft es die Messung automatisch, ohne das Problem zu speichern oder sonst zu dokumentieren. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit und der korrekten Bedienung des Meßgeräts wäre es aber hilfreich, wenn auch die Fehlmessungen gespeichert und dokumentiert würden.

Die interne Meßwertbildung und -zuordnung kann auch mit Hilfe von Sachverständigen kaum überprüft werden weil der Hersteller die internen Vorgänge nicht ausreichend offenlegt. Selbst die für die Erteilung der Bauartzulassung zuständige Physikalisch-technische Bundesanstalt verfügt nicht über alle nötigen Referenzgeräte, um das Meßverfahren lückenlos zu überprüfen.

Im Ergebnis ist die Bildung des Meßwerts nicht überprüfbar. Das Gerät liefert lediglich ein Meßergebnis, es fehlen jedoch konkrete Angaben zur Meßwertbildung. Auch die der einzelnen Messung zugrunde gelegte Meßstrecke wird von dem Gerät nicht offengelegt.  Es bleibt abzuwarten, wie diese Situation in der weiteren Rechtsprechung beurteilt werden wird. Bisher haben bereits mehrere Amtsgerichte dieses Meßverfahren nicht akzeptiert, so z.B. die Amtsgerichte Aachen (Urteil vom 10.12.12) und Königs Wusterhausen (Urteil vom 09.08.13).

In seinem Beschluss vom 29.07.14 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Überprüfung einer Poliscan-Messung mit Hilfe des sogenannten Smear-Effekts als grundsätzlich möglich angesehen, den Betroffenen im konkreten Fall jedoch freigesprochen, weil die erforderlichen Daten nicht verfügbar waren. 

 

 

3. Bedeutung des Auswerterahmens

Das Poliscan Speed misst die mittlere Geschwindigkeit eines Fahrzeugs innerhalb einer maximal 30 Meter langen Strecke. Die Meßstrecke ist auf dem Messfoto größtenteils nicht abgebildet,  das Foto wird erst nach der Messung ausgelöst. Dabei geht das Gerät davon aus, dass die gemessene Geschwindigkeit und Fahrtrichtung bis zur Erstellung des Fotos gleichbleibt. Um auszuschließen, dass auf dem Foto ein anderes als das gemessene Fahrzeug abgelichtet wird, ist auf dem Meßfoto ein sogenannter Auswerterahmen zu sehen. Es handelt sich dabei um ein aus weißen Linien bestehendes Viereck, das einen Bildausschnitt kennzeichnet. Die Messung ist nur verwertbar, wenn der Auswerterahmen korrekt aufliegt. Dies ist der Fall, wenn

Das Meßfoto mit dem Auswerterahmen befindet sich im Normalfall in der Bußgeldakte. Um das Meßfoto zu überprüfen sollte daher durch den Verteidiger Akteneinsicht genommen oder das Meßfoto von der Bußgeldbehörde angefordert werden.

Der Auswerterahmen soll einer tatsächlichen Höhe von einem Meter und mindestens einer Breite von 40 cm entprechen.

 

4. Weblinks

 


Rechtsprechung zum Meßgerät Poliscan Speed