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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Vorfahrtregel "rechts vor links" auf Parkplätzen

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Landgericht Detmold: Auf Parkplätzen gilt "rechts vor links" nur unter bestimmten Voraussetzungen

Auf einem Parkplatz gilt die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ nur dann, wenn die einander kreuzenden Verbindungswege hinsichtlich Markierung, Breite und Verkehrsführung im Wesentlichen gleichartige Merkmale aufweisen, so dass der Straßencharakter der Fahrbahnen klar und unmissverständlich ist. Hierzu müssen mindestens markierte Fahrbahnen vorhanden sein. Allein das Vorhandensein von Fußgängerüberwegen gibt dem Parkplatz nicht das Gepräge eines geregelten Straßenverkehrs. Dies hat das Landgericht Detmold in seinem Urteil vom 02.05.12 entschieden und sich damit der herrschenden Meinung der Rechtsprechung angeschlossen.

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