Wie verhalte ich mich am Unfallort gegenüber der Polizei?

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Gegenüber der Polizei müssen Sie am Unfallort angeben, dass Sie am Unfall beteiligt sind (auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben). Außerdem müssen Sie Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorlegen und Ihre aktuelle Anschrift angeben.

Zum Unfallhergang können Sie etwas sagen, müssen es aber nicht. Sie sollten sich vergegenwärtigen, dass Ihre Angaben in der von der Polizei angelegten amtlichen Ermittlungsakte vermerkt werden, insbesondere wenn der Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit besteht. Dies geschieht im Regelfall nicht an Ort und Stelle, sondern nach der Unfallaufnahme auf der Polizeiwache, d.h. der Beamte fertigt aus seiner Erinnerung an Ihre Angaben ein Protokoll. Dabei kommt es leider immer wieder zu Übertragungs- und Erinnerungsfehlern. Insbesondere wenn die Sachlage nicht völlig eindeutig ist, ist es sinnvoll, am Unfallort keine Angaben zu machen und sich gegebenenfalls später schriftlich zu äußern.

Wenn die Polizei Sie verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben, muss sie Ihnen mitteilen, welche Tat Ihnen zur Last gelegt wird. Sie muss Sie außerdem darauf hinweisen, daß es Ihnen nach dem Gesetz freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Dies wird leider nicht immer frühzeitig berücksichtigt, sondern gelegentlich erst dann, wenn Sie bereits etwas zur Sache gesagt haben. Diese sogenannten Spontanäußerungen können später in einem Verfahren gegen Sie verwendet werden.

Haben Sie den Eindruck, dass die Polizei Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verdächtigt, sollten Sie ausdrücklich danach fragen, worum es geht und ob Ihnen etwas vorgeworfen wird. Es schadet im Regelfall nicht, wenn Sie sich an der Unfallstelle auf die Pflichtangaben beschränken und sich nicht weiter zur Sache äußern.