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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Muss ich immer an der Unfallstelle warten?

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Ja. Wenn Sie sich vom Unfallort entfernen ohne die Feststellung Ihrer Personalien ermöglicht zu haben, riskieren Sie ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Jeder Unfallbeteiligte muss am Unfallort warten, unabhängig davon ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Wie lange Sie warten müssen hängt vom Einzelfall ab. Bein einem geringen Blechschaden auf einer abgelegenen Straße können 20 Minuten ausreichen, bei schweren Verkehrsunfällen dauert die Wartepflicht wesentlich länger. Sie sollten auch warten wenn Sie zwar eine Kollision festgestellt haben, aber keinen Schaden feststellen können, da der angerichtete Schaden nicht immer auf den ersten Blick erkennbar ist. Dies ist z.B. häufig so bei Blechschäden unter der Stoßstange eines Fahrzeugs.

Es reicht übrigens keinesfalls aus, lediglich einen Zettel mit Namen und Telefonnummer hinter den Scheibenwischer zu stecken. Unabhängig davon, ob der Zettel gefunden wird, ist der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfüllt, sobald Sie sich ohne zu warten von der Unfallstelle entfernen.

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