Zulassungskosten

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 1. Zulassungskosten bei fremdverschuldeten Unfällen

Die Kosten für die Abmeldung des Alt- und Anmeldung des Ersatzfahrzeuges gehören bei Totalschäden zum erstattungsfähigen Schaden. Sie können etweder pauschal (mit einer Pauschale von bis zu 80,-- Euro) oder auf Einzelnachweis geltend gemacht werden.

 

2. Zulassungskosten in der Kasko-Versicherung

Zulassungskosten werden in der Kasko-Versicherung nicht erstattet.