1. Zulassungskosten bei fremdverschuldeten Unfällen
Die Kosten für die Abmeldung des Alt- und Anmeldung des Ersatzfahrzeuges gehören bei Totalschäden zum erstattungsfähigen Schaden. Sie können etweder pauschal (mit einer Pauschale von bis zu 80,-- Euro) oder auf Einzelnachweis geltend gemacht werden.
2. Zulassungskosten in der Kasko-Versicherung
Zulassungskosten werden in der Kasko-Versicherung nicht erstattet.