Wiederbeschaffungswert

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Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte zur Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufwenden müßte. Der Wiederbeschaffungswert soll also den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall darstellen.

In Fällen, in denen der Wiederbeschaffungswert relevant sein kann, wird hierzu i.d.R. vom Sachverständigen eine Feststellung getroffen