Rechtsschutzversicherung

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Eine Rechtsschutzversicherung betrifft die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten. Der genaue Inhalt eines Rechtsschutz-Vertrages bestimmt sich nach dem Inhalt der Police und den vereinbarten Versicherungsbedingungen (ARB).

Vielen Rechtsschutzverträgen liegen die ARB des GDV zugrunde, die letztmals im Jahr 2012 aktualisiert wurden.

Rechtsschutzversicherung übernehmen im Regelfall folgende Kosten:

Rechtsschutzverträge können mit oder ohne Selbstbeteiligung vereinbart werden.

Was oft übersehen wird: Eine Rechtsschutzversicherung ist erst dann eintrittspflichtig, wenn Rechtspflichten verletzt wurden. Eine vorbeugende Rechtsberatung fällt somit in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz.

Rechtsschutzverträge sind meist in Leistungsarten aufgeteilt. Welche Leistungsarten ein Rechtsschutzvertrag umfaßt ist der Versicherungspolice in Verbindung mit den für den Vertrag geltenden ARB zu entnehmen. Für manche Leistungsarten gilt nach Abschluss des Versicherungsvertrages eine Wartezeit (meist drei Monate), wobei plötzlich eintretende Ereignisse, wie zum Beispiel ein Verkehrsunfall, von der Wartepflicht ausgeschlossen sein können, hier kann also sofort Rechtsschutz in Anspruch genommen werden, wenn Versicherungsschutz vereinbart wurde. 

Im Verkehrsrecht sind vor allem die folgenden Leistungsarten von Bedeutung: