Toter Winkel

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Als toter Winkel wird der Raum in der Nähe des Fahrzeugs bezeichnet, der für den Fahrzeugführer nicht direkt oder mit Hilfe von Spiegeln oder Kameras einsehbar ist. Der Begriff ist irreführend, es handelt sich nicht um einen Winkel im mathematischen Sinne und auch nicht nur um einen, sondern um mehrere Bereiche. Bedeutsam ist der tote Winkel vor allem bei LKW, Bussen und Straßenbahnen.

Der tote Winkel betrifft vier Bereiche:

Zur Verbesserung des Sichtfelds von LKW-Fahrern wurde § 56 StVZO mehrmals geändert, wobei verschiedene EG-Richtlinien in deutsches Recht übernommen wurden. Wesentliche Änderungen ergaben sich vor allem aus der Richtlinie 2003/97/EG[2], die für Kraftfahrzeuge der Klassen M (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) und N (Kraftfahrzeuge für den Güterverkehr) gilt. Die Änderungen betrafen eine Vergrößerung des Mindestsichtfeldes für bestimmte Fahrzeuge durch Änderungen beim vorgeschriebenen Wölbungsradius von Rückspiegeln, durch Einführung zusätzlicher Spiegel (z.B.  Frontspiegel, durch den der tote Winkel vor dem Fahrzeug erfasst werden soll und Anfahrspiegel auf der rechten Fahrzeugseite) und die Einführung von Kamera-Monitor-Systemen.