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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Toter Winkel

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Als toter Winkel wird der Raum in der Nähe des Fahrzeugs bezeichnet, der für den Fahrzeugführer nicht direkt oder mit Hilfe von Spiegeln oder Kameras einsehbar ist. Der Begriff ist irreführend, es handelt sich nicht um einen Winkel im mathematischen Sinne und auch nicht nur um einen, sondern um mehrere Bereiche. Bedeutsam ist der tote Winkel vor allem bei LKW, Bussen und Straßenbahnen.

Der tote Winkel betrifft vier Bereiche:

  • den Raum unmittelbar vor dem Fahrzeug,
  • den Raum unmittelbar hinter dem Fahrzeug. Bei Fehlen einer Heckscheibe betrifft der tote Winkel den gesamten Raum hinter dem Fahrzeug.
  • den Raum auf der linken Fahrzeugseite, der nicht durch die Seitenscheiben und den linken Außenspiegel einsehbar ist,
  • den nicht durch die rechte Seitenscheiben oder Spiegel einsehbaren Raum auf der rechten Fahrzeugseite. Dieser tote Winkel ist besonders häufig Ursache für Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern bei Rechtsabbiegen von LKW oder beim Öffnen der Beifahrertür.

Zur Verbesserung des Sichtfelds von LKW-Fahrern wurde § 56 StVZO mehrmals geändert, wobei verschiedene EG-Richtlinien in deutsches Recht übernommen wurden. Wesentliche Änderungen ergaben sich vor allem aus der Richtlinie 2003/97/EG[2], die für Kraftfahrzeuge der Klassen M (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) und N (Kraftfahrzeuge für den Güterverkehr) gilt. Die Änderungen betrafen eine Vergrößerung des Mindestsichtfeldes für bestimmte Fahrzeuge durch Änderungen beim vorgeschriebenen Wölbungsradius von Rückspiegeln, durch Einführung zusätzlicher Spiegel (z.B.  Frontspiegel, durch den der tote Winkel vor dem Fahrzeug erfasst werden soll und Anfahrspiegel auf der rechten Fahrzeugseite) und die Einführung von Kamera-Monitor-Systemen.

 

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