Schleudern und Abkommen von der Fahrbahn

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Kommt ein Fahrzeug aus ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab oder gerät es ins Schleudern, so ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Fahrer dieses Fahrzeugs den Unfall verursacht hat. Es kann zwar auch ohne Zutun des Fahrzeugführers zu dem Unfall gekommen sein, erfahrungsgemäß sind solche Unfälle aber eher auf einen Fahrfehler (unangepaßte Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit) zurückzuführen.

Der Anscheinsbeweis gilt nicht, wenn der Verunfallte einen atypischen Geschehensablauf nachweisen kann ( z.B. geplatzter Reifen, plötzlicher Defekt des Fahrzeugs, Plötzliches Hindernis, Blendung aufgrund falsch eingestellter Scheinwerfer eines entgegenkommenden Fahrzeugs usw.). In solchen ist meist eine Haftungsquote zu bilden.