Ausweichbewegungen

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Das Ausweichen - entweder erzwungen durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer oder durch eigenes Fehlverhalten - ist eine häufige Unfallursache. Zu nennen sind hier insbesondere unerwartete Fahrstreifenwechsel und Überholmanöver des Gegenverkehrs. Es nicht nötig, dass das unfallverursachende Fahrzeug ein anderes Fahrzeug berührt, um dessen volle Haftung anzunehmen. 


Rechtsprechung: