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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Ausweichbewegungen

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Das Ausweichen - entweder erzwungen durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer oder durch eigenes Fehlverhalten - ist eine häufige Unfallursache. Zu nennen sind hier insbesondere unerwartete Fahrstreifenwechsel und Überholmanöver des Gegenverkehrs. Es nicht nötig, dass das unfallverursachende Fahrzeug ein anderes Fahrzeug berührt, um dessen volle Haftung anzunehmen. 


Rechtsprechung:

  • Bundesgerichtshof - Urteil vom 21.09.2010, Az. VI ZR 263/09 -  Ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion kann gegebenenfalls dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat. Es ist nicht erforderlich, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht, also subjektiv erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden.
  • LG Karlsruhe - Urteil vom 05.09.08: Eine Ausweichbewegung, durch die ein Fahrzeug in einen anderen Fahrstreifen gerät, stellt nicht automatisch ein unabwendbares Ereignis dar.

 

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