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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Schleudern und Abkommen von der Fahrbahn

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Kommt ein Fahrzeug aus ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab oder gerät es ins Schleudern, so ist im Regelfall davon auszugehen, dass der Fahrer dieses Fahrzeugs den Unfall verursacht hat. Es kann zwar auch ohne Zutun des Fahrzeugführers zu dem Unfall gekommen sein, erfahrungsgemäß sind solche Unfälle aber eher auf einen Fahrfehler (unangepaßte Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit) zurückzuführen.

Der Anscheinsbeweis gilt nicht, wenn der Verunfallte einen atypischen Geschehensablauf nachweisen kann ( z.B. geplatzter Reifen, plötzlicher Defekt des Fahrzeugs, Plötzliches Hindernis, Blendung aufgrund falsch eingestellter Scheinwerfer eines entgegenkommenden Fahrzeugs usw.). In solchen ist meist eine Haftungsquote zu bilden.

 

 

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