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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Rückwärtsfahren

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Wer beim Rückwärtsfahren mit einem Verkehrsteilnehmer aus dem fließenden Verkehr kollidiert, haftet im Regelfall allein. Den Rückwärtsfahrenden trifft eine besondere Sorgfaltspflicht aus § 9 Abs. 5 StVO. Bei typischem Geschehensablauf spricht ein Anscheinsbeweis für die Alleinverursachung des Rückwärtsfahrenden. Der Rückwärtsfahrende muss den von ihm befahrenen Bereich stets komplett überblicken können, ist dies nicht möglich, muss er sich einweisen lassen.

Ein typischer Geschehensablauf liegt nicht vor, wenn auf einem Parkplatz zwei Fahrzeuge rückwärts ausparken und eines der beiden Fahrzeuge auf das - möglicherweise bereits stehende - Fahrzeug rückwärts auffährt (BGH, Urteil vom 15.12.15, VI ZR 6/15). In diesem Fall haftet der Auffahrende allein.


Rechtsprechung

 

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