Wer als Beschuldigter in einem Strafverfahren von der Polizei befragt wird, ist oft verunsichert. Was muss ich sagen? Was darf ich verschweigen? Klar ist: Angaben zu Ihrem Einkommen sind freiwillig.
Denn wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, kann im weiteren Verlauf ein Strafbefehl mit Geldstrafe ergehen. Die Höhe dieser Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen – je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Machen Sie keine Angaben zum Einkommen, wird dieses vom Gericht geschätzt.
Warum das zu Ihrem Vorteil sein kann:
- Wird die Tagessatzhöhe niedrig geschätzt, bleibt es bei diesem für Sie günstigen Wert.
- Wird das Einkommen zu hoch geschätzt, können Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen – und das Gericht muss dann gegebenenfalls konkrete Einkommensnachweise von Ihnen einfordern und die Höhe neu berechnen.
Einmal gemachte Aussagen – auch gegenüber der Polizei – sind aktenkundig und können in einem späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden, etwa zur Begründung einer höheren Geldstrafe oder im Rahmen von Auflagen nach § 153a StPO.
👉 Tipp vom Anwalt: Geben Sie nur die Pflichtangaben an (Name, Geburtsdatum, Adresse usw.) – zum Einkommen schweigen Sie am besten konsequent.