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Warum Sie der Polizei Ihr Einkommen nicht mitteilen sollten

Vernehmung durch die Polizei

Wer als Beschuldigter in einem Strafverfahren von der Polizei befragt wird, ist oft verunsichert. Was muss ich sagen? Was darf ich verschweigen? Klar ist: Angaben zu Ihrem Einkommen sind freiwillig.

Denn wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, kann im weiteren Verlauf ein Strafbefehl mit Geldstrafe ergehen. Die Höhe dieser Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen – je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Machen Sie keine Angaben zum Einkommen, wird dieses vom Gericht geschätzt.

Warum das zu Ihrem Vorteil sein kann:

  • Wird die Tagessatzhöhe niedrig geschätzt, bleibt es bei diesem für Sie günstigen Wert.
  • Wird das Einkommen zu hoch geschätzt, können Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen – und das Gericht muss dann gegebenenfalls konkrete Einkommensnachweise von Ihnen einfordern und die Höhe neu berechnen.

Einmal gemachte Aussagen – auch gegenüber der Polizei – sind aktenkundig und können in einem späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden, etwa zur Begründung einer höheren Geldstrafe oder im Rahmen von Auflagen nach § 153a StPO.

👉 Tipp vom Anwalt: Geben Sie nur die Pflichtangaben an (Name, Geburtsdatum, Adresse usw.) – zum Einkommen schweigen Sie am besten konsequent.