In Verfahren wegen Verkehrsdelikten stellt sich für viele Beschuldigte die Frage, wie sich eine strafrechtliche Verurteilung mit all ihren negativen Konsequenzen vermeiden lässt. Wenn eine Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) nicht durchsetzbar ist, bietet die Verwarnung mit Strafvorbehalt eine Alternative: Sie ermöglicht es, das Verfahren mit einem Schuldspruch zu beenden, ohne dass eine Geldstrafe gezahlt werden muss – vergleichbar mit einer Geldstrafe „auf Bewährung“.
Was bedeutet Verwarnung mit Strafvorbehalt?
Diese besondere strafrechtliche Maßnahme erlaubt es dem Gericht, einen Angeklagten zwar für schuldig zu erklären, jedoch zunächst von der Vollstreckung der Strafe abzusehen. Dabei wird eine konkrete Geldstrafe festgelegt, deren Vollzug jedoch für eine bestimmte Zeit – die Bewährungszeit – ausgesetzt wird. Hält sich der Betroffene an die Auflagen, bleibt es dauerhaft bei der Verwarnung.
Es handelt sich dabei um die mildeste Form gerichtlicher Sanktionen – insbesondere für geringfügige Vergehen, wie sie im Straßenverkehr nicht selten vorkommen.
In welchen Fällen ist diese Maßnahme möglich?
Eine Verwarnung mit Strafvorbehalt setzt voraus, dass bestimmte gesetzlich definierte Bedingungen erfüllt sind:
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Die angedrohte Geldstrafe darf 180 Tagessätze nicht übersteigen.
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Es muss als wahrscheinlich gelten, dass die betroffene Person künftig straffrei bleibt – eine sogenannte positive Sozialprognose.
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Die Umstände der Tat und die persönliche Lage des Täters müssen besondere Milde rechtfertigen – etwa eine einmalige Belastungssituation, berufliche Konsequenzen oder eine nachvollziehbare Motivlage.
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Zudem darf eine Verurteilung nicht erforderlich sein, um das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsordnung zu wahren.
Die Möglichkeit dieser Maßnahme entfällt in der Regel, wenn in den letzten drei Jahren bereits eine einschlägige Verurteilung oder Verwarnung erfolgt ist.
Was entscheidet das Gericht bei einer Verwarnung?
Wenn das Gericht eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausspricht, wird gleichzeitig eine Bewährungszeit festgelegt. Diese beträgt mindestens ein Jahr und kann bis zu drei Jahre dauern. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Gericht dem Betroffenen Verhaltensauflagen oder Weisungen erteilen. Typische Beispiele sind:
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Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Organisation
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Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs
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Bemühung um Schadensregulierung oder einen Täter-Opfer-Ausgleich
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Verpflichtung zur Teilnahme an einer ambulanten Therapie
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Einhaltung von Unterhaltspflichten
Diese Maßnahmen dienen dazu, einen positiven Einfluss auf das Verhalten des Betroffenen zu nehmen, ohne ihn strafrechtlich stärker zu belasten.
Was passiert bei Verstößen?
Verstößt die betroffene Person während der Bewährungszeit gegen erteilte Auflagen oder wird erneut straffällig, kann das Gericht zu der ursprünglich vorbehaltene Geldstrafe verurteilen.
Auswirkungen auf Führungszeugnis und Strafregister
Die Verwarnung mit Strafvorbehalt wird zwar ins Bundeszentralregister eingetragen, erscheint jedoch nicht im polizeilichen Führungszeugnis, solange keine weiteren Verurteilungen hinzukommen. Besonders vorteilhaft ist, dass der Eintrag nach Ablauf der Bewährungszeit wieder gelöscht wird. Danach darf die Verwarnung in keinem Verfahren mehr gegen die betroffene Person verwertet werden – ein Vorteil, den reguläre Geldstrafen erst nach mehreren Jahren bieten.
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