Verwarnung mit Strafvorbehalt im Verkehrsrecht – Eine wichtige Verteidigungsstrategie bei geringfügigen Straftaten
Die Verwarnung mit Strafvorbehalt ist im Verkehrsrecht eine Alternative zur regulären Verurteilung. Sie ermöglicht einen Schuldspruch ohne Strafvollstreckung – ideal bei leichten Verkehrsdelikten, wenn eine Einstellung nach § 153a StPO nicht erreicht werden kann.