Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was ist fahrlässige Tötung im Straßenverkehr?
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr bedeutet, dass durch das Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers der Tod eines anderen Menschen verursacht wurde, ohne dass der Täter dies beabsichtigt hat. Es handelt sich hierbei um eine Straftat gemäß § 222 StGB. Im Gegensatz zu einer vorsätzlichen Tötung fehlt es bei der fahrlässigen Tötung an der Absicht, jemanden zu töten. Vielmehr wird dem Täter vorgeworfen, die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen zu haben, die zum Schutz des Lebens anderer notwendig gewesen wäre.
Rechtliche Grundlagen und Tatbestandsvoraussetzungen des § 222 StGB
Um den Tatbestand der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr zu erfüllen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Tötung eines Menschen: Durch die Handlung des Täters muss ein Mensch zu Tode gekommen sein.
- Fahrlässigkeit: Der Täter muss die objektive Sorgfaltspflicht, welche von ihm in der konkreten Verkehrssituation erwartet wurde, verletzt haben. Er handelt fahrlässig, wenn er eine Handlung begeht oder unterlässt, die er bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte vermeiden können. Im Straßenverkehr betrifft dies meist Verstöße gegen Verkehrsregeln wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel oder das Nichtbeachten von Vorfahrtsregeln. Der Täter muss also pflichtwidrig und sorglos gehandelt haben, ohne die möglichen Folgen für das Leben anderer Menschen ausreichend zu bedenken.
- Kausalität: Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der fahrlässigen Handlung und dem Tod des Opfers bestehen.
- Objektive Vorhersehbarkeit: Der Tod des Opfers muss für eine durchschnittliche Person unter den gegebenen Umständen vorhersehbar gewesen sein.
- Subjektive Fahrlässigkeit: Der Täter muss subjektiv in der Lage gewesen sein, die Gefährlichkeit seines Handelns zu erkennen, und hätte entsprechend anders handeln können und müssen.
Diese Vorschrift hat bei Verkehrsunfällen eine erhebliche Bedeutung. Eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift setzt eine Sorgfaltspflichtsverletzung des Täters voraus. Diese kann beispielsweise in einem Verstoß gegen Vorschriften der StVO liegen, etwa in einem Verstoß gegen den Grundsatz des „Fahrens auf Sicht“ (so LG Freiburg, Urteil vom 25.02.08).
Welche Strafe droht beim Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr?
Die fahrlässige Tötung im Straßenverkehr wird als Vergehen eingestuft, nicht als Verbrechen. Dies bedeutet, dass die gesetzliche Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt. In der Praxis kann die Strafe jedoch erheblich variieren und reicht von Geldstrafen bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, je nach den Umständen des Einzelfalls.
Besondere Problemfelder und geänderte Rechtsprechung
Beweisführung
Es kann schwierig sein, nachzuweisen, dass der Täter tatsächlich gegen eine Sorgfaltspflicht verstoßen hat und dass dieser Verstoß ursächlich für den Tod des Opfers war.
Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit
Oft stellt sich die Frage, ob der Täter bewusst ein Risiko eingegangen ist (bewusste Fahrlässigkeit) oder ob er sich des Risikos nicht bewusst war (unbewusste Fahrlässigkeit). Dies hat großen Einfluss auf die Strafzumessung.
Geänderte Rechtsprechung: Fahrlässige Tötung oder (versuchter) Mord?
Ein bekanntes Beispiel ist der „Ku’damm-Raser“-Fall. Hier ging es um ein besonders schwerwiegendes und gefährliches Verhalten im Straßenverkehr, bei dem die Täter mit extremer Geschwindigkeit und absichtlich riskanten Fahrmanövern unterwegs waren. In solchen Fällen wird Eventualvorsatz angenommen, d. h. der Täter erkennt die Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs und nimmt ihn billigend in Kauf. Früher wurde in solchen Fällen fahrlässige Tötung angenommen – mittlerweile kann hier sogar Mord unterstellt werden.
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einem typischen Verkehrsunfall um unbewusste Fahrlässigkeit, wenn der Fahrer die Gefahr seines Handelns nicht erkennt, aber dennoch eine Sorgfaltspflichtverletzung begeht. Der Unterschied zwischen beiden Szenarien ist entscheidend für die rechtliche Bewertung und die Strafzumessung.
Rechtsprechung zur fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr
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