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Verkehrsstrafrecht – Welche Straftaten gibt es und wie kann ein Fachanwalt helfen?

Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsrecht gibt es zahlreiche Straftatbestände, die schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. Dazu gehören Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Punkte in Flensburg sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer mit einer verkehrsrechtlichen Strafsache konfrontiert wird, sollte frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, um die beste Verteidigungsstrategie zu erarbeiten und mögliche Strafen zu minimieren.

Doch welche Straftaten im Verkehrsrecht sind besonders relevant? Nachfolgend erhalten Sie eine umfassende Übersicht über die häufigsten Verkehrsstraftaten und deren strafrechtliche Konsequenzen.


Die häufigsten Straftaten im Verkehrsrecht – Übersicht und Strafen

1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB – Fahrerflucht)

Die Fahrerflucht gehört zu den am häufigsten begangenen Verkehrsstraftaten. Wer nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen, macht sich strafbar. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafe über Fahrverbot bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Bei mehr als nur geringfügigem Fremdschaden kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.

2. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Wer sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos im Straßenverkehr verhält und dadurch andere Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, begeht eine Straftat. Beispiele sind:

  • Stark überhöhte Geschwindigkeit
  • Riskante Überholmanöver
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Strafen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis.

3. Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 Promille generell begeht man eine Straftat. Die Konsequenzen:

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
✅ Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis muss zumindest bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung durchgeführt werden.

4. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt, riskiert:

  • Eine Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
  • In schwerwiegenden Fällen: Beschlagnahme und Einziehung des Fahrzeugs

5. Illegale Straßenrennen (§ 315d StGB)

Illegale Autorennen gelten seit 2017 als schwere Straftat. Wer ein Rennen veranstaltet, daran teilnimmt oder andere gefährdet, muss mit hohen Strafen rechnen:

🚨 Geldstrafe oder Freiheitsstrafe 
🚨 Entziehung der Fahrerlaubnis
🚨 Beschlagnahme und Einziehung des Fahrzeugs

6. Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)

Typische Beispiele für Nötigung:

🔹 Dichtes Auffahren
🔹 Drängeln und Lichthupe
🔹 Mutwilliges Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer

Strafe: Geld- oder Freiheitsstrafe.

7. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

Wer durch Verkehrsverstöße eine andere Person verletzt, begeht eine fahrlässige Körperverletzung. Das kann passieren durch:

  • Auffahrunfälle durch Unachtsamkeit
  • Missachtung der Vorfahrt
  • Zu schnelles Fahren in Wohngebieten

Mögliche Strafen: Geldstrafe, Fahrverbot oder Freiheitsstrafe.

8. Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)

Wer durch Fehlverhalten im Straßenverkehr den Tod eines anderen verursacht, kann mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe bestraft werden.

9. Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)

Wer ein Kfz-Kennzeichen verfälscht, manipuliert oder missbräuchlich nutzt, begeht eine Straftat. Die Strafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe umfassen.

10. Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge (§ 6 PflVG)

Wer mit einem nicht versicherten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, handelt strafbar. Das gilt auch für vergessene Versicherungszahlungen. Strafen:

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Stilllegung des Fahrzeugs

11. Beleidigung im Straßenverkehr (§ 185 StGB)

Beleidigungen wie Gesten (Mittelfinger), Schimpfwörter oder verbale Angriffe können als Straftat gewertet werden. Die Strafe richtet sich nach dem Einkommen des Täters und kann mehrere tausend Euro betragen.


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