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Verkehrsstrafrecht

Beiträge zum Verkehrsstrafrecht. Wählen Sie bitte zwischen den Kategorien Straftatbestände und Strafverfahren.

Kennzeichenmissbrauch

Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: Definition, Strafen und Verteidigung

Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Wer ein amtliches Kennzeichen fälscht, verändert, verdeckt oder unerlaubt nutzt, macht sich strafbar. Besonders heikel ist die Abgrenzung zur Urkundenfälschung, die mit noch höheren Strafen drohen kann. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Kennzeichenmissbrauch vorliegt, welche Strafen drohen und warum ein Fachanwalt für Strafrecht bei einer Vorladung oder Anklage entscheidend sein kann.

Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit als Tatbestandsmerkmal im Strafrecht

Fahrlässigkeit ist im Strafrecht eine Form der Sorgfaltspflichtverletzung, die nur strafbar ist, wenn das Gesetz sie ausdrücklich unter Strafe stellt. Man unterscheidet zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit, wobei die Abgrenzung zum Eventualvorsatz oft schwierig, aber für die Strafzumessung entscheidend ist. Besonders im Straßenverkehrsrecht spielt Fahrlässigkeit eine große Rolle, etwa bei Unfällen durch Ablenkung oder Missachtung von Verkehrsregeln.

Vorsatz im Strafrecht

Vorsatz als Tatbestandsmerkmal im Strafrecht

Der Vorsatz ist ein zentrales Tatbestandsmerkmal im Strafrecht und nach § 15 StGB grundsätzlich Voraussetzung für eine Strafbarkeit. Man unterscheidet zwischen Absicht (dolus directus 1. Grades), direktem Vorsatz (dolus directus 2. Grades) und Eventualvorsatz (dolus eventualis). Besonders die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist in der Praxis oft schwierig, aber entscheidend für die Strafzumessung.

Besonderes öffentliches Interesse bei fahrlässiger Körperverletzung

Das besondere öffentliche Interesse als Verfolgungsvoraussetzung bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr

Das besondere öffentliche Interesse spielt eine entscheidende Rolle bei der Strafverfolgung der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Während grundsätzlich ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich ist, kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag tätig werden, wenn die Tat eine erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit darstellt. Besonders bei schweren Verletzungen, groben Verkehrsverstößen oder Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse eingeleitet.

Wartepflicht nach Verkehrsunfall

Dauer der Wartepflicht nach Verkehrsunfall

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, muss so lange am Unfallort bleiben, bis alle notwendigen Feststellungen getroffen werden können (§ 34 Abs. 1 StVO). Die Dauer der Wartepflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab – in der Regel sind 15 bis 30 Minuten angemessen. Ein bloßer Zettel am Fahrzeug des Geschädigten reicht nicht aus. In bestimmten Situationen, etwa bei medizinischen Notfällen, kann die Wartepflicht entfallen. Um rechtliche Konsequenzen wie eine Anzeige wegen Unfallflucht (§ 142 StGB) zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Polizei zu informieren und den Unfall offiziell aufnehmen zu lassen.

Öffentlicher Verkehrsraum

Wann liegt kein öffentlicher Verkehrsraum vor?

Der öffentliche Verkehrsraum ist ein zentraler Begriff im Verkehrsrecht und entscheidend für die Anwendung vieler Vorschriften, darunter die Unfallflucht (§ 142 StGB) und die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Doch nicht jede Fläche, auf der sich Fahrzeuge bewegen, zählt automatisch dazu. Private Werksgelände, landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Parkplätze mit Zugangsbeschränkungen gelten in der Regel nicht als öffentlicher Verkehrsraum. Die genaue Abgrenzung ist von großer Bedeutung, da bestimmte Verkehrsdelikte nur geahndet werden können, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum begangen wurden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kriterien für die Einordnung maßgeblich sind und welche Flächen nicht unter diesen Begriff fallen

Beleidigung

§ 185 StGB – Beleidigung

Die Beleidigung gemäß § 185 StGB zählt zu den häufigsten Straftaten im Bereich des Ehrschutzes. Eine strafbare Beleidigung liegt vor, wenn die Ehre einer anderen Person durch Worte, Gesten oder Handlungen absichtlich verletzt wird. Besonders im Straßenverkehr kommt es häufig zu hitzigen Auseinandersetzungen, bei denen verbale Entgleisungen oder beleidigende Handzeichen wie der ausgestreckte Mittelfinger schnell strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Die Rechtsprechung bewertet Beleidigungen je nach Kontext unterschiedlich. Während allgemeine Schimpfworte unter Umständen als sozial adäquat eingestuft werden können, führen direkte ehrverletzende Äußerungen oft zu einer Verurteilung. Besonders streng werden Beleidigungen gegenüber Polizei und Ordnungskräften geahndet.

Fahrtüchtigkeit

Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr

Fahrtüchtigkeit ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit im Straßenverkehr. Sie beschreibt die aktuelle, situationsabhängige Fähigkeit eines Fahrers, ein Fahrzeug sicher zu führen. Alkohol, Drogen, Medikamente, Krankheiten oder Übermüdung können die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken und zu Unfällen mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Faktoren die Fahrtüchtigkeit beeinflussen und welche gesetzlichen Regelungen gelten.

Verbotene Fahrzeugrennen

§ 315d StGB – Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Seit 2017 sind illegale Straßenrennen durch § 315d StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt. Neben der Teilnahme an Rennen ist auch das sogenannte Alleinrasen strafbar, wenn der Fahrer rücksichtslos mit maximaler Geschwindigkeit fährt. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen – insbesondere bei einer konkreten Gefährdung oder schweren Unfallfolgen. Doch welche Voraussetzungen müssen für eine Verurteilung erfüllt sein, und welche Verteidigungsstrategien gibt es? Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen des § 315d StGB.

Nachträgliche Meldung nach Unfallflucht

Unverzügliche Meldung nach Verkehrsunfall – Pflichten und Folgen bei Fahrerflucht

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, muss am Unfallort bleiben und die Feststellung seiner Personalien ermöglichen. Andernfalls droht eine Strafe wegen Fahrerflucht gemäß § 142 StGB. In bestimmten Fällen kann eine nachträgliche, unverzügliche Meldung jedoch eine Strafbarkeit verhindern oder zumindest strafmildernd wirken. Besonders bei Bagatellunfällen mit geparkten Fahrzeugen kann eine Unfallmeldung innerhalb von 24 Stunden eine Milderung bewirken.