Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG: Definition, Strafen und Verteidigung
Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Wer ein amtliches Kennzeichen fälscht, verändert, verdeckt oder unerlaubt nutzt, macht sich strafbar. Besonders heikel ist die Abgrenzung zur Urkundenfälschung, die mit noch höheren Strafen drohen kann. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Kennzeichenmissbrauch vorliegt, welche Strafen drohen und warum ein Fachanwalt für Strafrecht bei einer Vorladung oder Anklage entscheidend sein kann.