Urteil gegen Autoraser von Köln rechtskräftig

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Der Bundesgerichtshof hat über die Revision des Kölner Autorasers entschieden. Dieser hatte im Juli 2015 auf der Aachener Straße in Köln einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, als er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Fahrspur wechselte, um noch noch bei "gelb" eine Ampel passieren zu können. Das Landgericht Köln hatte ihn wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der BGH mit Beschluss vom 22.11.16 verworfen. In dem Beschluss stellt der BGH klar, dass ein Falschfahren bei einem Überholvorgang (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 b) StGB) vorliegt, wenn wegen überhöhter Geschwindigkeit ein Anhalten innerhalb der übersehbaren Strecke nicht möglich ist.

BGH- Beschluss vom 22.11.2016