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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Was sollte ich am Unfallort beachten?

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Hierzu habe ich eine Checkliste erstellt, die Sie ausdrucken und für den Ernstfall ins Handschuhfach legen können.

 

1. Am Unfallort bleiben

Nicht wegfahren, sondern am Unfallort bleiben, auch wenn es sich nur um einen kleinen Blechschaden handelt.  Es reicht auf keinen Fall, einen Zettel mit den Personalien am Auto des Unfallgegners zu hinterlassen. Eine Fahrerflucht begehen Sie bereits, wenn Sie die Unfallstelle - auch nur kurzzeitig - verlassen, auch wenn sie später wieder zum Unfallort zurückkehren. Richtig ist also: Polizei anrufen (oder, falls kei Handy dabei, Passanten bitten, die Polizei anzurufen), deren Eintreffen abwarten und Personalien angeben.

Von der Regulierung kleinerer Unfälle ohne Hinzuziehung der Polizei ist abzuraten. Die Polizei nimmt wichtige Daten auf, die Sie später für die Unfallregulierung benötigen. Wenn Sie glauben, diese Daten nicht zu benötigen, weil Sie sich an der Unfallstelle mit dem Gegner geeinigt haben, müssen sie damit rechnen, dass der Gegner es sich anders überlegt, sobald die unfallbedingte Streßsituation einige Zeit her ist und er Gelegenheit hatte, sich zum Sachverhalt beraten zu lassen.

Wenn Sie glauben, den Unfall verschuldet zu haben, sollten Sie am Unfallort keine Schuldanerkenntnisse abgeben, sondern die Angelegenheit später von Ihrem Rechtsanwalt und Ihrem Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer regeln lassen. Wenn zu erwarten ist, dass die Polizei Ihnen eine Straftat (z.B. Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) vorwirft, sollten Sie der Polizei nur Ihre Personalien und Ihre Unfallbeteiligung angeben, aber sich mit sonstigen Auskünften zurückhalten.

 

2. Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen

Achten Sie darauf, dass keine weitere Gefahr für Sie selbst und andere entsteht. Je nach der Schwere des Unfalls also Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Danach baldmöglichst Verletzte versorgen.

 

3. Beweise sichern

Wenn Verletzte versorgt und die Gefahr weiterer Unfälle vermieden ist sollten Sie unverzüglich damit beginnen, die Beweise zu sichern. Auch wenn Sie glauben, dass der Sachverhalt eindeutig ist, sollte hierauf größter Wert gelegt werden, denn die Beweissicherung läßt sich später nicht mehr nachholen. Sie müssen damit rechnen, dass der Unfallgegner sich später nicht mehr an Zusagen hält und gegenüber seinem Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer unzutreffende Angaben macht. Bitten Sie also Anwesende um ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer, fertigen Sie Fotos und skizzieren Sie den Unfallverlauf.

Die Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit in der Endstellung nach der Kollison bleiben. Ist dies wegen Verkehrsbehinderung bei einem Bagatellschaden nicht möglich, sollten zumindest Fotos von der Unfallposition gefertigt werden.

 

Wenn die Feststellungen an der Unfallstelle beendet sind, sind weitere Aufgaben zu erledigen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

 

 

 

 

 

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