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Zulassungskosten

 1. Zulassungskosten bei fremdverschuldeten Unfällen

Die Kosten für die Abmeldung des Alt- und Anmeldung des Ersatzfahrzeuges gehören bei Totalschäden zum erstattungsfähigen Schaden. Sie können etweder pauschal (mit einer Pauschale von bis zu 80,– Euro) oder auf Einzelnachweis geltend gemacht werden.

 

2. Zulassungskosten in der Kasko-Versicherung

Zulassungskosten werden in der Kasko-Versicherung nicht erstattet.