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Bremsen für Tiere

Dieser Artikel hat die haftungsrechtliche Bewertung des Bremsens für Tiere zum Inhalt. Moralische Bewertungen bleiben dabei, inbesondere hinsichtlich der Frage, ob es haftungsrechtlich geboten sein kann, ein Tier zu überfahren, unberücksichtigt.

Grundsätzlich gilt, dass der Auffahrende für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, da davon ausgegangen wird, dass er entweder unaufmerksam war oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Dieser sogenannte Anscheinsbeweis kann jedoch widerlegt werden, wenn der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund abbremst, beispielsweise um ein kleines Tier zu schützen. In solchen Fällen trifft den Bremsenden ein Mitverschulden, und die Haftung wird anteilig auf beide Parteien verteilt. Üblicherweise haftet der Auffahrende zu zwei Dritteln bis drei Vierteln des Schadens.

Die Tierhalterhaftung spielt ebenfalls eine Rolle, wenn das Tier den Unfall mitverursacht hat. Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass das Tier nicht ausreichend beaufsichtigt wurde. In der Praxis ist es oft schwierig, den Tierhalter zu ermitteln.

Ob das Bremsen für Tiere erlaubt ist, hängt von der Größe des Tieres und den Umständen ab. Generell wird das Bremsen eher gerechtfertigt, je größer das Tier ist, da die potenziellen Schäden bei einer Kollision größer sind. Kleintiere wie Hasen oder Katzen rechtfertigen in der Regel keine Vollbremsung, insbesondere außerorts. Innerorts, wo mit Tieren auf der Straße gerechnet werden muss, könnte das Bremsen eher zulässig sein.

Versicherungen übernehmen den Schaden unterschiedlich, je nach Art der Versicherung und Situation. Eine Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug durch Ausweichmanöver, während die Teilkaskoversicherung in der Regel nur bei tatsächlichen Kollisionen mit Wildtieren greift. Ausnahmen bestehen, wenn durch das Ausweichen vor einem großen Tier ein schwerer Unfall vermieden wurde, besonders bei Zweiradfahrern, die ein höheres Gefährdungspotenzial haben.

Insgesamt stellt das Bremsen für Tiere eine komplexe Abwägungsfrage dar, die sowohl rechtliche als auch praktische Herausforderungen für den Fahrzeugführer mit sich bringt.