Der Wiederbeschaffungsaufwand ist derjenige Betrag, den der Geschädigte benötigt, um sich nach Verkauf des beschädigten Fahrzeugs ein gleichwertiges Fahrzeug anzuschaffen.
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist also die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Im Falle einer Totalschadensabrechnung reguliert der Schadensersatzpflichtige den Fahrzeugschaden auf dieser Basis.