Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) sind Musterbedingungen für Versicherungsverträge mit Bezug zum Straßenverkehr. Sie wurden erstellt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und werden im Abstand von einigen Jahren weiterentwickelt. Derzeit (März 2015) aktuell sind die AKB 2015 mit Stand vom 15.01.2015.
Bei den AKB handelt es sich nicht um staatliches Recht, sondern um einen Vorschlag zur Gestaltung von Versicherungsverträgen. In der Praxis richten die Kfz-Versicherer ihre Verträge üblicherweise nach den AKB aus, wobei Einzelregelungen allerdings durchaus abweichen können. Im Einzelfall ist also zu prüfen, welchen Inhalt der jeweilige Versicherungsvertrag hat.
Die aktuellen AKB 2015 regeln
- die Leistungsumfang der Versicherung (Teil A),
- den Beginn des Versicherungsschutzes (Teil B),
- die Beitragszahlung (Teil C),
- die Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs (Teil D),
- die Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall (Teil E),
- die Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen (Teil F),
- die Laufzeit und Kündigung des Vertrages und Bestimmungen bei Verkauf des Fahrzeugs (Teil G),
- Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen (Teil H),
- das Schadenfreiheitsrabattsystem (Teil I),
- Beitragsänderungen (Teil J und K),
- Meinungsverschiedenheiten und den Gerichtsstand (Teil L),
- die Zahlungsweise (Teil M).
Externer Link: Text der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung 2015 des GDV.