1. Standgeld bei fremdverschuldeten Unfällen
Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher und wird es auf das Gelände eines Abschleppunternehmers oder einer Werkstatt verbracht, so werden regelmäßig Standgelder berechnet, oft zwischen 5,– und 10,– Euro pro Tag. Diese Standgelder gehören zum erstattungsfähigen Schaden, soweit sich der Geschädigte bemüht, diese Kosten so gering wie möglich zu halten. Gutachter- und Reparatur- bzw. Verschrottungsaufträge müssen unverzüglich erteilt werden. Ist mit einer längeren Standzeit zu rechnen, so sollte auf jeden Fall baldmöglichst versucht werden, das Fahrzeug kostenfrei an einem anderen Ort unterzustellen.
2. Standgeld in der Kasko-Versicherung
Standgelder werden in der Kasko-Versicherung grundsätzlich nicht gesondert erstattet. Sie können jedoch erstattungsfähig sein, sofern sie ein Bestandteil der Abschleppkosten sind.