Die konkrete Abrechnung ist eine Methode zur Berechnung der Reparaturkosten bei der Regulierung von Verkehrsunfällen. Im Gegensatz zur fiktiven Abrechnung, bei der die Schadenersatzsumme auf Basis eines Gutachtens ermittelt wird, basiert die konkrete Abrechnung auf einer tatsächlichen Reparaturrechnung. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine konkrete Abrechnung sinnvoll ist, welche Vorteile sie bietet und welche Besonderheiten bei Haftpflicht- und Kasko-Schäden gelten.
1. Was ist die konkrete Abrechnung?
Die konkrete Abrechnung basiert auf der tatsächlichen Reparatur des Fahrzeugs. Der Geschädigte reicht eine Reparaturrechnung einer Werkstatt bei der Versicherung ein, um den Schaden exakt abzurechnen.
Voraussetzung ist in der Regel ein zuvor erstelltes Sachverständigengutachten, das die Schadenshöhe und die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs bestätigt.
Vorteile der konkreten Abrechnung: ✔ Erstattung der Mehrwertsteuer (gemäß § 249 Abs. 2 BGB), da diese nur bei tatsächlicher Reparatur ersetzt wird. ✔ Höhere Erstattungsbeträge im Vergleich zur fiktiven Abrechnung, da die Versicherung die Rechnung nicht einfach durch günstigere Alternativen kürzen kann. ✔ Erstattung von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten, sofern diese tatsächlich angefallen sind.
2. Konkrete Abrechnung bei fremdverschuldeten Unfällen (Haftpflichtfälle)
Wenn ein Unfall fremdverschuldet ist, kann der Geschädigte nach Erstellung eines Schadengutachtens eine Reparaturrechnung vorlegen. Dabei profitieren Geschädigte von:
- Erstattung der tatsächlichen Reparaturkosten, sofern sie notwendig und nachgewiesen sind.
- Keine Kürzung durch die Versicherung aufgrund alternativer, günstigerer Werkstätten.
- Erstattung von Zusatzkosten wie UPE-Aufschläge (Ersatzteilpreisaufschläge) und Verbringungskosten (Transport zur Lackiererei), wenn diese tatsächlich entstanden sind.
3. Konkrete Abrechnung bei Kasko-Schäden
Bei Kasko-Schäden richtet sich die konkrete Abrechnung nach dem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015). Hier gibt es zwei wichtige Szenarien:
3.1 Vollständige und fachgerechte Reparatur
Laut A.2.5.2.1a AKB 2015 gilt: ✔ Die Versicherung erstattet die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, wenn eine vollständige und fachgerechte Reparatur nachgewiesen wird (z. B. durch eine Rechnung).
3.2 Unvollständige oder nicht fachgerechte Reparatur
Laut A.2.5.2.1b AKB 2015: ✔ Wenn das Fahrzeug nicht oder nur teilweise repariert wird, zahlt die Kasko-Versicherung die erforderlichen Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes.
Wichtiger Hinweis: Vor der Reparatur sollte stets mit dem Kasko-Versicherer Rücksprache gehalten werden, da dieser unter Umständen bestimmte Weisungen zur Reparatur erteilen kann.
4. Konkrete vs. fiktive Abrechnung – Ein Vergleich
Merkmal | Konkrete Abrechnung | Fiktive Abrechnung |
---|---|---|
Grundlage der Erstattung | Tatsächliche Reparaturrechnung | Sachverständigengutachten |
Mehrwertsteuer-Erstattung | Ja, wenn nachgewiesen | Nein |
Kürzung durch Versicherung möglich? | Nein, wenn nachgewiesen | Ja, technische Abzüge und ggf. Verweisungsmöglichkeit auf günstigere Werkstatt |
UPE-Aufschläge & Verbringungskosten | Ja, wenn angefallen | Nur bei Ortsüblichkeit, evtl. Verweisungsmöglichkeit auf günstigere Werkstatt |
Rechtssicherheit | Höher | Geringer |
5. Wann lohnt sich die konkrete Abrechnung?
✔ Wenn das Fahrzeug vollständig repariert wird, um die maximale Erstattung zu erhalten. ✔ Wenn Mehrwertsteuer erstattet werden soll, da diese nur bei Vorlage einer Rechnung gezahlt wird. ✔ Bei hohen Reparaturkosten, da Versicherungen die Rechnung nicht durch alternative Angebote kürzen können. ✔ Bei Kasko-Schäden, wenn die Versicherungsbedingungen eine konkrete Abrechnung vorsehen.
Rechtsprechung:
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