Mit Verkehrssicherungspflicht bezeichnet man eine zivilrechtliche Pflicht zur Beseitigung von Gefahrenquellen. Ein schuldhafter Verstoß gegen eine Verkehrssicherungspflicht kann Schadensersatzansprüche zur Folge haben.
Im Straßenverkehr betreffen Verkehrssicherungspflichten vor allem den Zustand öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen. Beispiele für eine Verkehrssicherungspflicht ist die Räum- und Streupflicht.
Bei öffentlichen Straßen ist im Regelfall der Träger der Straßenbaulast für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.
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