Taschenrechner dürfen während der Fahrt nicht benutzt werden

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Die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist für Fahrzeugführer verboten, wenn das Gerät während der Benutzung aufgenommen oder gehalten wird (Bußgeld 100,-- €, 1 Punkt). Seit dem Jahr 2017 betrifft das Verbot nicht nur Telefone, sondern jedes elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient. Streitig war bisher die Frage, ob auch ein Taschenrechner zu den verbotenen elektronischen Geräten gehört (OLG Oldenburg: nein, OLG Hamm: ja). Nach Meinung des Bundesgerichtshofs ist ein Taschenrechner als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 StVO anzusehen. Zweck der Vorschrift sei die Erhöhung der Verkehrssicherheit, für Taschenrechner könne daher keine Ausnahme gelten.

Bundesgerichtshof - Beschluss vom 16.12.2020 - 4 StR 526/19