LG Stuttgart – Beschluss vom 09.06.08
Zum Inhalt der Entscheidung: Läßt ein Betroffener die Einspruchsfrist verstreichen und beantragt er danach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen neuer Beweismittel (Benennung eines Zeugen), so muss er in seinem Wiedereinsetzungsantrag angeben, weshalb er den… mehrLG Stuttgart – Beschluss vom 09.06.08