Vorsatz als Tatbestandsmerkmal im Strafrecht
Der Vorsatz ist ein zentrales Tatbestandsmerkmal im Strafrecht und nach § 15 StGB grundsätzlich Voraussetzung für eine Strafbarkeit. Man unterscheidet zwischen Absicht (dolus directus 1. Grades), direktem Vorsatz (dolus directus 2. Grades) und Eventualvorsatz (dolus eventualis). Besonders die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist in der Praxis oft schwierig, aber entscheidend für die Strafzumessung.