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Vorsatz

Raser auf Autobahn

OLG Brandenburg zum Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Wer auf der Autobahn deutlich zu schnell fährt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 45 km/h regelmäßig als vorsätzlich anzusehen ist – selbst wenn der Fahrer die genaue Differenz nicht kannte. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Geldbuße, Fahrverbot und Punkte. Was genau das Urteil bedeutet, erklären wir in diesem Beitrag.

Vorsatz im Strafrecht

Vorsatz als Tatbestandsmerkmal im Strafrecht

Der Vorsatz ist ein zentrales Tatbestandsmerkmal im Strafrecht und nach § 15 StGB grundsätzlich Voraussetzung für eine Strafbarkeit. Man unterscheidet zwischen Absicht (dolus directus 1. Grades), direktem Vorsatz (dolus directus 2. Grades) und Eventualvorsatz (dolus eventualis). Besonders die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist in der Praxis oft schwierig, aber entscheidend für die Strafzumessung.

Geschwindigkeitstrichter

Risiko bei Missachtung eines Geschwindigkeitstrichters

Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat entschieden: Wer eine deutlich gekennzeichnete Geschwindigkeitsreduzierung in einem Geschwindigkeitstrichter ignoriert, handelt vorsätzlich. Im aktuellen Fall fuhr ein Autofahrer trotz mehrfach aufgestellter Geschwindigkeitsbegrenzungen mit 90 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Das Gericht stellte klar, dass die sukzessive Reduzierung der Geschwindigkeit durch mehrere Verkehrszeichen nicht übersehen werden konnte. Daher wurde die Geldbuße verdoppelt und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Dieses Urteil stärkt die Rechtsprechung zur vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung und verdeutlicht die Bedeutung von mehrfacher Beschilderung auf Autobahnen.