OLG Brandenburg zum Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Wer auf der Autobahn deutlich zu schnell fährt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 45 km/h regelmäßig als vorsätzlich anzusehen ist – selbst wenn der Fahrer die genaue Differenz nicht kannte. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für Geldbuße, Fahrverbot und Punkte. Was genau das Urteil bedeutet, erklären wir in diesem Beitrag.