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Vollstreckung Fahrverbot

Fahrverbot Vollstreckung

Vollstreckung von Fahrverboten aus Bußgeldentscheidungen – Bußgeldbescheide und Bußgeldurteile

Die Vollstreckung eines Fahrverbots aus einer Bußgeldentscheidung erfolgt durch die zuständige Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft. Während Ersttäter unter bestimmten Voraussetzungen eine 4-Monatsfrist nutzen können, um den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst zu bestimmen, gilt für Wiederholungstäter das sofortige Inkrafttreten. Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht abgibt, riskiert eine Beschlagnahme und zusätzliche Kosten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Vollstreckung von Fahrverboten und wie Sie mögliche Fallstricke vermeiden können.

OLG Hamm: Auch bei Mischfällen keine gleichzeitige Vollstreckung mehrerer Fahrverbote

Nach herrschender Meinung können zwei Fahrverbote, für die kein Vollstreckungsaufschub gewährt wurde, gleichzeitig vollstreckt werden, d.h. der Betroffene muss effektiv nur eines der beiden Fahrverbote ableisten. Für zwei Fahrverbote, für die ein Vollstreckungsaufschub gewährt wird,… mehrOLG Hamm: Auch bei Mischfällen keine gleichzeitige Vollstreckung mehrerer Fahrverbote