Vollstreckung von Fahrverboten aus Bußgeldentscheidungen – Bußgeldbescheide und Bußgeldurteile
Die Vollstreckung eines Fahrverbots aus einer Bußgeldentscheidung erfolgt durch die zuständige Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft. Während Ersttäter unter bestimmten Voraussetzungen eine 4-Monatsfrist nutzen können, um den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst zu bestimmen, gilt für Wiederholungstäter das sofortige Inkrafttreten. Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht abgibt, riskiert eine Beschlagnahme und zusätzliche Kosten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Vollstreckung von Fahrverboten und wie Sie mögliche Fallstricke vermeiden können.

