OLG Dresden – Beschluss vom 02.02.10
Wenn bei Verkehrsmessungen der Messbeamte die Videoaufzeichnung ununterbrochen durchlaufen läßt, so dass auch eine Vielzahl von sich verkehrsgerecht verhaltenden Fahrern erfasst wird , um dann diejenigen herauszufiltern, die verdächtig sind, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, ist ein Beweiserhebungsverbot gegeben, das in dieser Konstellation zwingend ein Beweisverwertungsverbot zur Folge hätte.
