AG Augsburg – Beschluss vom 26.09.24
Eigener Leitsatz: Nur ein Bußgeldbescheid, der das Tatgeschehen hinreichend konkretisiert, unterbricht die Verjährung. Zur Konkretisierung gehört auch die exakte Angabe des Begehungsorts. Die Angabe eines 2,5 Kilometer langen Autobahnabschnitts ist hierfür nicht ausreichend. Amtsgericht Augsburg… mehrAG Augsburg – Beschluss vom 26.09.24