Kurze Verjährung bei Verkehrs-Owi
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten spielt die Verjährung eine wichtige Rolle. Für die meisten verkehrsrechtlichen Bußgeldangelegenheiten gilt eine kurze Verjährungsfrist von nur drei Monaten. Erfolgt in dieser Zeit kein Bußgeldbescheid oder eine sonstige unterbrechende Maßnahme, ist die Tat… mehrKurze Verjährung bei Verkehrs-Owi