Muss ich gegenüber dem Unfallgegner auch Angaben machen?
Auch gegenüber dem Unfallgegner müssen Sie nur Angaben zur Person und zu Ihrer Unfallbeteiligung machen. Falls der Unfallgegner nach Ihrem Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer fragt, sollten Sie diesen benennen. Der Versicherer kann ohnehin über Ihr Fahrzeugkennzeichen festgestellt werden.… mehrMuss ich gegenüber dem Unfallgegner auch Angaben machen?