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Unfallbeteiligter

Unfallflucht, Fahrerflucht

§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Ein Unfall im Straßenverkehr kann schnell passieren – doch wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Verkehrsunfallflucht gemäß § 142 StGB. Dieses Delikt wird mit empfindlichen Strafen geahndet und kann nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.

Doch wann liegt überhaupt eine Fahrerflucht vor? Grundsätzlich muss jeder Unfallbeteiligte am Unfallort bleiben, um seine Personalien anzugeben oder eine angemessene Wartezeit einzuhalten, falls kein Geschädigter anwesend ist. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.