Zum Inhalt springen
Startseite | Unfall und Strafrecht

Unfall und Strafrecht

Besonderes öffentliches Interesse bei fahrlässiger Körperverletzung

Das besondere öffentliche Interesse als Verfolgungsvoraussetzung bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr

Das besondere öffentliche Interesse spielt eine entscheidende Rolle bei der Strafverfolgung der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Während grundsätzlich ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich ist, kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag tätig werden, wenn die Tat eine erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit darstellt. Besonders bei schweren Verletzungen, groben Verkehrsverstößen oder Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse eingeleitet.

Gefährliche Körperverletzung im Straßenverkehr

Gefährliche Körperverletzung im Straßenverkehr: Wann wird ein Fahrzeug zum gefährlichen Werkzeug

Die gefährliche Körperverletzung im Straßenverkehr nach § 224 StGB ist eine schwerwiegende Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet wird. Besonders brisant ist die Frage, ob ein Fahrzeug als gefährliches Werkzeug gilt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass dies der Fall ist, wenn das Auto gezielt zur Verletzung eingesetzt wird. Ein aktuelles Urteil zeigt die strafrechtlichen Konsequenzen solcher Fälle auf. Erfahren Sie, wann eine Körperverletzung im Straßenverkehr als gefährlich eingestuft wird und welche Strafen drohen.

RiStBV

Nr. 243 RiStBV: Einstellung von Ermittlungsverfahren bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr

Die Nr. 243 RiStBV regelt die Einstellung von Ermittlungsverfahren bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr. Besonders bei geringfügigen Verletzungen und alltäglichen Unfallsituationen, wie einem Auffahrunfall, neigt die Staatsanwaltschaft dazu, das Verfahren einzustellen – insbesondere wenn kein Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Da es sich um ein Antragsdelikt nach § 230 StGB handelt, wird ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nur in Ausnahmefällen bejaht. Verteidiger können sich frühzeitig auf Nr. 243 Abs. 3 RiStBV berufen und die Verfahrenseinstellung beantragen.

Unterlassene Hilfeleistung

Unterlassene Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen: Straftatbestand und rechtliche Folgen

Die unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB ist besonders bei Verkehrsunfällen ein relevantes Thema. Jeder ist verpflichtet, in einem Notfall angemessene Hilfe zu leisten – sei es durch Erste-Hilfe-Maßnahmen oder das Absetzen eines Notrufs. Wer dies unterlässt, macht sich strafbar und muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Auch das bewusste Entfernen vom Unfallort ohne Hilfe zu leisten oder das Blockieren von Rettungskräften kann Konsequenzen haben.

Vollrausch

Der Vollrausch nach § 323a StGB im Straßenverkehr

Der Vollrausch nach § 323a StGB kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn im Zustand schwerer Alkoholisierung eine Straftat begangen wird. Wer sich schuldunfähig trinkt und dann gewalttätig wird oder eine Verkehrsstraftat begeht, kann dennoch belangt werden. Besonders im Straßenverkehr spielen Alkoholgrenzen und strafrechtliche Folgen eine große Rolle. Erfahren Sie hier, wann ein Vollrausch strafbar ist, welche Promillegrenzen gelten und welche Verteidigungsmöglichkeiten es gibt.