Entscheidungen zur Haftungsquote – Unaufklärbare Unfälle
OLG München – Urteil vom 24.07.15: Bei nicht aufklärbarem Sachverhalt eines Unfalls zwischen zwei Kraftfahrzeugen ist eine hälftige Schadensverteilung gemäß der gleich großen Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge sachgerecht.
