§ 37b StVG – Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie 2011/82/EU
(1) Das Kraftfahrt-Bundesamt unterstützt nach Absatz 2 die in Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2011/82/EU genannten nationalen Kontaktstellen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei den Ermittlungen in Bezug auf folgende in den jeweiligen… mehr§ 37b StVG – Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie 2011/82/EU