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Trunkenheit im Verkehr

Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB

Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB – Konsequenzen, Strafen und Verteidigung

Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB ist eine der häufigsten Verkehrsstraftaten und kann gravierende Folgen haben – von Geld- oder Freiheitsstrafen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Bereits ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, während ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar angenommen wird. Auch Drogen am Steuer führen zu harten Sanktionen. Wer betroffen ist, sollte schnell handeln und sich anwaltlich beraten lassen, um Fahrverbote oder schwerwiegende Strafen zu vermeiden