Entscheidungen zur Nichtentziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt
Bei einer Trunkenheitsfahrt droht gemäß § 69 StGB in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis. Doch es gibt Ausnahmen: Mehrere Urteile zeigen, dass Gerichte unter bestimmten Umständen – etwa nach Therapie, Abstinenznachweis oder bei besonders kurzen Fahrstrecken – von der Entziehung absehen können. Wann solche Ausnahmen greifen, erfahren Sie in diesem Beitrag.