Rotlichtverstoß mit Traffipax Traffiphot III: OLG Köln betont Anforderungen an Rückrechnung
Das OLG Köln hebt ein Urteil zum Rotlichtverstoß auf: Bei älteren Messanlagen wie Traffipax Traffiphot III muss die vorwerfbare Rotlichtzeit exakt zurückgerechnet und im Urteil nachvollziehbar begründet werden.