Zum Inhalt springen
Startseite | Traffiphot III

Traffiphot III

OLG Köln – Beschluss vom 29.11.24

Bei der Rotlichtüberwachung mit der Anlage Traffipax Traffiphot III handelt es sich grundsätzlich um ein standardisiertes Messverfahren. Wird die Rotlichtzeit jedoch nicht direkt an der Haltelinie gemessen, sondern erst beim Überfahren der ersten Induktionsschleife, bedarf es einer nachvollziehbaren Rückrechnung auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Haltelinienübertritts unter Angabe aller relevanten Berechnungsparameter, einschließlich etwaiger Sicherheitsabschläge wie der Lampenverzögerungszeit. Andernfalls ist das Urteil wegen lückenhafter Beweiswürdigung aufzuheben.