§ 11 StVO – Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste. (2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei… mehr§ 11 StVO – Besondere Verkehrslagen